Ab 1999 gelten neue Regelungen für Fahrer von Wohnmobilen / Führerscheinklassen, Gas, Zuladung
Quelle: "REISEMOBIL INTERNATIONAL" 1/99, Monatszeitschrift für Wohnmobilfans.Das neue Jahr bringt für Fahrer von Wohnmobilen eine Reihe neuer oder geänderter rechtlicher Voschriften. Hier ein Überblick:
Euro-Führerschein
Klein wie eine Scheckkarte ist der neue, ab dem 1. Januar 1999 in der ganzen EU gültige Führerschein aus Kunststoff. Er soll fälschungssicherer sein als die bisherigen nationalen Versionen. Kraftfahrer, die den neuen Führerschein haben möchten, können ihn für 45 Mark gegen ihren bisherigen grauen oder rosa Führerschein bei der Straßenverkehrsbehörde umtauschen. Dazu verpflichtet ist aber niemand.
Wichtiger sind die rechtlichen Änderungen für Führerscheinklassen. Allerdings: Wer sich vor dem 1. Januar 1999 im Alter von 18 Jahren bei seiner Fahrschule zur dann noch gültigen Klasse 3 anmeldet, bekommt die Fahrerlaubnis nach altem Recht - sofern er die Prüfung bis zum 30. Juni 1999 besteht. Für die noch aktuelle Klasse 2 gilt das Mindestalter von 21 Jahren.
Klappt es mit der Anmeldung nicht mehr, sieht die Zukunft so aus: In der neuen Pkw-Klasse - heute 3, später B - ist die Grenze von 7.500 auf 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt.
Wer einen Anhänger ziehen möchte, der schwerer ist als 750 Kilogramm, braucht künftig einen Anhängerführerschein der Klasse E. Eine bedeutsame Ausnahme für Wohnwagen gibt es bei der Klasse B: Dieser Führerschein reicht auch dann, wenn der Caravan schwerer ist, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 Kilogramm und das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.
Bei der Personenbeförderung in Bussen wird das bisherige Nebeneinander der Klassen 2 und 3 sowie der besonderen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung zugunsten der Klasse D aufgegeben.
Eine nur eingeschränkte Besitzstandswahrung gilt für Inhaber der Klasse 2: Dieser Führerschein ist neuerdings auf das 50. Lebensjahr befristet. Um ihn danach jeweils fünf Jahre zu verlängern, muß sich der Fahrer einem ärztlichen Check unterziehen. Hat der Klasse-2-Inhaber schon vor dem 31. Dezember 1999 sein 50. Lebensjahr erreicht, darf er ohne medizinische Untersuchung noch bis zum 1. Januar 2001 weiterfahren.
Nicht unwichtig für Reisemobilisten, die ihren Roller mit in Urlaub nehmen: Wer die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, bekommt in den EU-Führerschein automatisch die Klasse A1 eingetragen. Die berechtigt dazu, Leichtkrafträder bis elf kW und 125 Kubikzentimeter Hubraum zu fahren. Werden Fahranfänger in ihrer Probezeit auffällig – zum Beispiel mit einem schweren oder zwei leichteren Verstößen im Straßenverkehr -, verlängert sich ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Verändertes Punktesystem
Das Punktesystem, das Verkehrsverstöße je nach Schwere mit einem bis sieben Punkten ahndet, erhält neue Rahmenbedingungen: Es stellt künftig nicht nur fahrerische Defizite fest, es enthält auch Angebote, diese Fehler zu beheben. Dabei spielen Aufbauseminare und freiwillige verkehrspsychologische Beratung eine große Rolle.
Erreicht ein Kraftfahrer in der Flensburger Verkehrssünderkartei acht Punkte, wird er darüber informiert. Nun hat er Gelegenheit, durch den freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars sein Konto um vier Punkte abzubauen.
Hat der Betroffene neun bis 13 Punkte, werden ihm nach dem freiwilligen Besuch des Kurses immer noch zwei Punkte erlassen.
Verbucht der Fahrer 14 Punkte und hat innerhalb der letzten fünf Jahre keinen Kurs besucht, fordert ihn die Behörde zu einem obligatorischen Seminar auf.
Erreicht der Kraftfahrer innerhalb kurzer Zeit 18 oder mehr Punkte, erfolgt kein automatischer Entzug der Fahrerlaubnis. Vielmehr erhält der Fahrer die Möglichkeit, die Hilfen des Punktesystems mit dem Besuch von Kursen auszuschöpfen. Ändert sich auch dadurch nichts am Punktestand, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gasvorschriften für Reisemobile
Die europäische Norm EN 1949 soll künftig nationale Regelungen für Gasanlagen in Fahrzeugen harmonisieren. Wie Geräte, die mit Gas in Kontakt kommen, zu installieren sind, legt hierzulande das Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) fest. Es entspricht in einem wesentlichen Punkt schon jetzt europäischen Normen: Auch in Deutschland sind nicht mehr nur 50, es sind auch 30 Millibar als Betriebsdruck für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen zulässig. Natürlich gilt für jede Anlage nur ein einziger Betriebsdruck, und der muß per Plakette deutlich ablesbar sein.
Eine Europanorm harmonisiert voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 1999 die nationalen Bestimmungen zum Thema Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen im Detail. Noch liegt sie nur als Entwurf unter dem Titel prEN 1949 vor.
Zuladungsvorschriften für Reisemobile
Damit der Reisemobilist genau weiß, wieviel Kilogramm er an welcher Stelle in sein Fahrzeug laden darf, haben Fachgremien eine neue Norm entworfen. Sie soll im Laufe des Jahres 1999 gültig werden und betrifft in erster Linie die Hersteller von Reisemobilen. Die müssen künftig die Voraussetzungen, ein neues Reisemobil zu homologieren und zuzulassen, sehr viel exakter als bisher umsetzen.
Danach setzt sich Zuladung aus folgenden einzelnen Komponenten zusammen:
Grundausstattung: 90 Prozent des Flüssiggas- und Frischwasservorrats sowie ein gefülltes Heizungs- und Toilettenspülsystem. Abwasser- und Fäkaltanks bleiben leer. Dazu kommen noch vier Kilogramm für das Batteriekabel und das Gewicht der empfohlenen Herstellerbatterie.
Zusatzausstattung: Alles, was nicht serienmäßig zum Reisemobil gehört, also zum Beispiel Markisen, Heckträger oder Dachfenster. Für solches Zubehör müssen die Hersteller der Reisemobile die einzelnen Gewichte tabellarisch aufführen, damit der Interessent die jeweilige Zuladungskapazität berechnen kann.
Personen: Pro Sitz veranschlagt die Norm 75 Kilogramm.
Persönliche Ausrüstung: Lebensmittel, Geschirr, Radkeile, Fernseher, Feuerlöscher, persönliche Gegenstände. Dazu zählen aber auch Fahrräder, Boote, Surfbretter oder Sportgerät, egal, ob sie sich auf dem Heckträger oder im doppelten Boden befinden.
Die Mindestmasse für persönliches Zubehör ist die Summe aus zehn Kilogramm pro zugelassenem Passagier einschließlich Fahrer plus zehn Kilogramm pro Meter Länge des Reisemobils. Ein sechs Meter langes Fahrzeug mit Platz für vier Personen muß demnach 100 Kilogramm persönliche Ausrüstung zuladen können.
Damit der Reisemobilist sein Fahrzeug trotz klarer Zuladungsgreze nicht falsch belädt, muß die Bedienungsanleitung des Reisemobils die relevanten Definitionen erklären: Wo darf wieviel Gewicht lagern? Außerdem muß das Handbuch Informationen und allgemeine Grundregeln zum richtigen Beladen enthalten.
Prüf-Intervalle
Für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten ab dem 1. Dezember 1999 neue Prüf-Intervalle. Demzufolge müssen Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis zu 3,5 Tonnen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV, Dekra oder einer vergleichbaren autorisierten Institution.
über 3,5 Tonnen alle zwölf Monate zur HU.
über 7,5 Tonnen alle sechs Monate zur sogenannten Sicherheitsprüfung. Sie löst die bisherige Zwischen- und Bremsen-Sonderuntersuchung ab und umfaßt eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder, Auspuff- und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Für die Abgasuntersuchung (AU) gelten weiterhin folgende Intervalle: Dieselgetriebene Reisemobile
bis 3,5 Tonnen müssen alle 24 Monate zur AU.
über 3,5 Tonnen müssen sie alle zwölf Monate zur AU.
Große Mobile nun auch in Italien erlaubt
In Italien dürfen im Laufe des Jahres auch solche Reisemobile fahren, die länger als acht Meter sind: Der Staat erlaubt eine maximale Länge von dann zwölf Metern. Das Gesetz dazu ist bereits formuliert, aber noch nicht umgesetzt.
22.07 21:36:
Re: Atwood Boiler
22.07 21:27:
Atwood Boiler
22.07 21:22:
Re: eingrenzen...
22.07 21:19:
Re: Ersatzteile
22.07 16:00:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung
22.07 11:12:
Re: Kompressorkühlschrank Energieversorgung
22.07 10:47:
Ersatzteile
22.07 10:16:
Wohnmobilreise vom Nordschwarzwald bis Florenz
22.07 06:59:
Re: eingrenzen...
21.07 22:19:
Re: eingrenzen...
21.07 20:36:
Dachlukenstärke
21.07 12:42:
Re: Omnistor 2000 Markise an Hymer Camp 55 Bj.1992
20.07 21:54:
eingrenzen...
20.07 21:52:
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