geschrieben von lonsome am 11. Juli 2004, 13:57:37 (MESZ):
Als Antwort auf: Re: nicht ganz so - Erbsenzählzusatz: von Berny vom 09. Juli 2004, 13:52:49 (MESZ):
Hallo,
bist Du irgendwie beleidigt?
Meine Richtigstellung hatte einen ganz einfachen Grund: Es macht für mich einen Unterschied, ob die Polizei bei einer Kontrolle meines Fahrzeugs ein Bußgeld verhängen kann, weil ich keine Warnweste dabei habe oder nicht. Es ging mir darum, hier klarzustellen: Die Polizei darf kein Bußgeld verhängen, wenn man keine Warnweste mitführt.
Wenn über rechtliche Regelungen gesprochen wird, dann sollten diese m.E. auch richtig zitiert werden, damit es nicht zu Verunsicherungen führt.
Das Tragen einer solchen Weste ist sicher eine sehr sinnvolle Angelegenheit, wenn man an die vielen verletzten und auch toten Helfer denkt, die es auch auf unsere Straßen schon gegeben hat.
fluoreszierend - reflektierend: Ich habe hier schlicht die Meldung des ADAC wiedergegeben, und der ADAC verwendet genau dieses Wort. Wenn hier ein Fehler vorliegt, dann hat der ADAC diese Bestimmung ungenau wiedergegeben.
Gruß
lonsome
30.11 23:31:
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30.11 21:28:
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30.11 20:12:
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30.11 20:03:
Sachverständiger trägt nicht ein bessergesagt...
29.11 23:00:
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28.11 15:41:
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28.11 10:51:
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27.11 23:49:
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27.11 11:57:
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27.11 11:45:
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110-500-35-B1