geschrieben von RMZ Reisemobilzentrum München am 28. Januar 2004, 10:46:45 (MEZ):
Als Antwort auf: Wohnmobilkauf bei RMZ, München! von Oskar Husser vom 20. November 2003, 15:01:44 (MEZ):
URTEIL DES LANDGERICHT MÜNCHEN I VOM 11.12.2003 :
Die Klage des Herrn Husser wird abgewiesen
Herr Husser trägt die Kosten des Rechtsstreites!
Auszug aus dem Urteil:
1:
Der Kläger Herr Husser wurde ausreichend darauf hingewiesen, dass bestellte Zusatzausrüstungen für das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges ein Problem darstellen !Weiterhin hat der Zeuge sogar im Kaufvertrag ausdrücklich auf eine Auflastungsmöglichkeit verzichtet ( ABS).
Auch die Anhängekupplung wurde geliefert wie von Herrn Husser ausdrücklich bestellt.
Das Gericht schreibt ausdrücklich :
Das Fahrzeug weist darüber hinaus keinen Mangel auf.
Das Gericht hat auch im Nachsatz eingehend auf die von Herrn Husser aufgenommene "falsche Behauptung" und aufgenommene Schlammschlacht Stellung genommen mit dem Nachsatz : es spricht für sich!
Das Urteil kann gerne bei uns eingesehen werden.
PS: Wir sind weiterhin der Meinung , dass Probleme direkt besprochen werden sollen und nicht über Gerichte.Das kostet nur Geld und Nerven. Wir sind bekannt dafür für gute Beratung und faire Preise .
Danke für den hohen positiven Zuspruch der letzten Wochen.
02.09 15:19:
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02.09 06:57:
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30.08 08:58:
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30.08 06:52:
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29.08 19:01:
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20.08 16:21:
Motorschaden Turbolader Ford Transit Wohnmobil am 14.8.2010
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14.08 12:27:
Re: Leitung