geschrieben von Oskar Husser am 20. November 2003, 15:01:44 (MEZ):
Nachdem ich mit dem Händler RMZ (Reisemobilzentrum) in München handelseinig wurde, bestellte ich im November 2001 mit Unterschrift auf dem Kaufvertrag einen neuen Mirage Giubileo 316 CDI. Das alte Wohnmobil übergab ich daraufhin im Dezember 2001, noch vor Entgegennahme des neuen Wohnmobils, als Anzahlung an RMZ, München. Erste Schwierigkeiten tauchten auf, als der vereinbarte Liefertermin (Ende Februar 2002) nicht eingehalten wurde. Nach mehreren, sich teilweise widersprechenden
Erklärungsversuchen durch den Händler wurde mir dann schliesslich mit zweimonatiger Verspätung das Wohnmobil übergeben.
Die Freude über das neue Wohnmobil währte allerdings nur kurz. Schnell stellten sich nach wenigen Tagen diverse Mängel und Unregelmässigkeiten heraus:
- die als Sonderwunsch von RMZ, München eingebaute Anhängerkupplung war zwar montiert jedoch nicht im Fahrzeugbrief eingetragen.
- wichtige Fahrzeugpapiere (Benutzerhandbuch für den Aufbau, Serviceheft,..) fehlten.
- das verwendete Fahrzeug (Merzedes Benz Sprinter), sowie auch die montierten Reifen stammten jeweils von einer Baureihe aus dem Jahr 2000.
Das gravierendste Problem ergab sich allerdings beim Wiegen des Wohnmobils. Dieses wurde bei der TÜV-Abnahme der Anhängerkupplung, welche vom Händler RMZ versäumt wurde, zufällig vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass das Wohnmobil über keinerlei Zuladung verfügt. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils beträgt 3,5 Tonnen. Beim Wiegen des Fahrzeugs beim TÜV (mit mir als Fahrer von 77kg, vollem Benzintank, einer Gasflasche, einer Kabeltrommel und ansonsten unbeladenem Wohnmobil mit leerem Wassertank) ergab sich bereits ein Gewicht von 3420 kg. Bei der "Masse im fahrbaren Zustand" (Wassertank 150 l, Heisswasserboiler, Spültank voll, zweite Gasflasche) würde das zulässige Gesamtgewicht demnach weit überschritten. Um bei diesem Wohnmobil (offiziel für 4 Passagiere ausgelegt) dann das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten, müßte sich das Fahrzeug ganz ohne Fahrer, geschweige denn von Beifahrer, Kinder und ohne jeglicher persönlicher Ausrüstung (Verpflegung, Kleidung,Sportausrüstung..) usw., fortbewegen !
Diese mangelnde Zuladung hat mich letztendlich dazu bewogen vom Händler RMZ, München auf rechtlichem Wege die Rücknahme meines Wohnmobils einzuklagen. Dabei versucht RMZ mit allen Mitteln seine Verantwortung
abzustreiten und pocht neuerdings vor Gericht darauf, dass man mich bei den Verkaufsgesprächen über die geringe Zuladung aufgeklärt habe und ich wissentlich trotz der geringen Zuladung das Wohnmobil erworben habe, was völlig abwegig ist. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen - die Entscheidung des Richters steht noch aus.
Ich hoffe mit diesem Forumseintrag einen Beitrag für unsere Wohnmobilisten-Gemeinschaft zu leisten über mögliche Fallstricke und Tricksereien von zweifelhaften Händlern.
Sollten sich in diesem Forum Wohnmobilisten befinden, welche ähnlich schlechte Erfahrungen mit Händlern speziell mit RMZ, München gemacht haben, wäre ich über eine Rückmeldung bzw. Kommentar/Hinweis sehr dankbar (auch per eMail unter Rudi.Husser@t-online.de).
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