geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Montag, 17. Februar 2003 09:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Wasserschaden":
: Hallo Wolfgang,<br>: für mich ist unklar wieso Du den Schaden bezahlen sollst ? Eigentlich ist das eine Sachmängelhaftung (sofern im Vertrag nicht ausgeschlossen ) und der Händler hat dafür gerade zu stehen. Nun zu Deiner Frage. Da ich ähnliches durch habe und alles inzwischen repariert ist bin ich froh das ich das Mobil nicht zurück gegeben habe. Den wo findest Du ein Mobil in dem Alter, was den Erhaltungszustand hat wie nach der (ich hoffe) ordentlichen Reparatur. Also wen der Händler die Sache übernimmt, es ordentlich macht und auch der Rest des Fahrzeugs noch passt, dann lass es machen.<br>: viele Grüße Andre<p>Hi Wolfgang, <br>nimm den Händler an die Hand und lass das Womo trockenlegen. Die Klausel bezüglich der Sachmängelhaftung gilt nur beim Kauf von Privat. Beim Händlerkauf ist sie unwirksam. Am besten den Vertrag von einem "Wisser" prüfen lassen und dann ran an den Händler, ihn in Verzug setzen und und und ... . <p>Burkhard <p><br>
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