geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Montag, 27. Mai 2002 20:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Tüv abnahme und Eintragung ohne Gutachten aussichtslos!":
: Aber auch in Deutschland ist es meines Wissens so, daß die Ausstattung mit Sicherheitsgurten vor dem Baujahr 1992 (Erstzulassung) eine freiwillige Sache ist und damit keine TÜV-Abnahme erforderlich ist.<br>: Stimmt das so oder habe ich da was falsch verstanden?<br>Ganz genau weiß ich es auch nicht, aber die Gurtpflicht wurde wesentlich früher eingeführt. Heißt, wenn du keinen Gurt in deinem Fahrzg. hast, brauchst du ihn auch nicht anlegen. solltest du einen Nachrüsten, musst du die auflagen erfüllen und ihn dann auch anlegen. Übrigens, die Befestigung des Gurtbockes mit dem Fahrzeug wird sehrwohl festgeschrieben und geprüft. <br>Ich denke, auch mit der entsprechenden Verantwortung gegenüber deinen Mitfahrern, sollte dir die Sicherheit die Preisdiff. Wert sein.<br>Gruß BG<br><br>
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