Re: Wandelung des Kaufvertrages

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geschrieben von Berny am Dienstag, 29. September 2009 19:09 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Wandelung des Kaufvertrages":

rudolfissimo :

Hallo,
Gerhard, vielen Dank für deine Einschätzung. Ich glaube, nur ein RA
kann das verbindlich klären.
Gruss Rudolfissimo

Pardon, Rudolfo, eine spitze Bemerkung von mir: Nicht ein RA, sondern ein Gericht...

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