Re: Kfz Steuererhoehung fuer Wohnmobile

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geschrieben von Hannesr am Montag, 21. April 2008 14:04 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Kfz Steuererhoehung fuer Wohnmobile":

Hallo Friedrich
Das mit der Mahnung ist korrekt, der Widerspruch hat keine aufhebende Wirkung und du musst bezahlen. Mein Finanzamt hat mir nach dem Widerspruch immerhin eine Bestätigung geschickt mit dem Hinweis auf die Zahlungspflicht und dann haben sie abgebucht. Wenn die Gerichtsverfahren erfolg haben sollten kannst du dann auf eine Rückerstattung hoffen
Gruß Hannes

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