Re: Kfz Steuererhoehung fuer Wohnmobile

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geschrieben von woming am Freitag, 18. April 2008 09:04 Uhr

Als Antwort auf : "Kfz Steuererhoehung fuer Wohnmobile":

Ruben :

Ich habe 8.Maerz diesen Jahres den Steuerbescheid fuer mein Womo bekommen. Fristgerecht Einspruch eingelegt und einen Antrag auf ruhen des Verfahrens gestellt.

Mitte April nun habe ich von der zustaendigen Stelle in Heilbronn eine zweite Zahlungsaufforderung (mit Mahngebuehren) bekommen, ohne auch nur mit einem Wort meinen Einspruch oder den Antrag auf ruhen des Verfahrens zu erwaehnen.

Kann mir vielleicht jemand sagen wie ich weiter vorgehen soll.


gegen was hast Du Einspruch eingelegt?
bei camperline.de findest Du alles zur Verfahrensweise.
Du wirst einstweilen erst mal zahlen müssen, wenn es um die
ungerechte Steuererhöhung bzw Rückwirkung geht.

woming

Antworten:

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