geschrieben von willy13 am Freitag, 22. Februar 2008 12:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Park- und Stellplätze - Argumentation gegenüber Gemeinde":
| jens voshage : |
| hallo Paul und Dagmar,
in der sache sehe ich es allerdings etwas anders als von dir beschrieben.[list][*] denn das zusatzschild "Zeichen 1048-17" (StVO) hat die bedeutung "nur Wohnmobile". somit ist eindeutig beschrieben, dass auf einem parkplatz, der mit dem verkehrszeichen "Zeichen 314 - Parkplatz" und dem zusatzzeichen "nur Wohnmobile" eben nur wohnmobile parken dürfen. ebenso eindeutig wie der sachverhalt, dass wohnmobile nicht parken dürfen, wenn das parkplatzschild das zusatzzeichen "Zeichen 1048-10 - nur Pkw" hat. list] jens |
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