geschrieben von gerrica am Montag, 26. November 2007 09:11 Uhr
Als Antwort auf : "Barfuss":
Hallo Urban,
es spielt keine Rolle, ob es durch die StVo verboten ist, barfuß oder mit ungeeignetem Schuhwerk zu fahren oder nicht. Im Falle eines Unfalles werden die Kaskoversicherer die Zahlung verweigern und du mußt dagegen klagen. Ich glaube, daß viele Richter das als groben Unfug ansehen und der Versicherung recht geben. Persönlich käme ich nie auf die Idee, barfuß oder in Schlappen Auto zu fahren! Das ist für mich ganz schön bescheuert.
Gruß Gerald
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