geschrieben von Bastler am Mittwoch, 26. September 2007 23:09 Uhr
Als Antwort auf : "Elektropanel und Kühlschrank bei Hymer":
Wenn Du der Werkstatt order gegeben hast deinen Fehler zu beheben und sie es nicht auf die Reihe bekommen haben . Garantie auf die geleistete Arbeit ! Nicht abgestellte Mängel die Du in Auftrag gegeben hast und danach nicht abgestellt worden sind , sind Mangel der Werkstatt . In Hochdeutsch , ziehe mir einen Zahn der mir Wehtut und es ist nicht der Zahn der gemeint ist ! Ätsch Werkstatt . Mangel nicht erkannt , arbeit nicht ausgeführt wie der Kunde es verlangt . Kostenlose Reparatur weil erstreparatrur Mangelhaft . Achtung , nur Gültig wenn ein Auftrag der gleichen zu stande gekommen ist ( schriftlich ) . Oder wenn ein Zeuge da war der den Auftrag bestätigen kann der von der Werkstatt verlangt worden ist ! Sorry me dütsch .
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