geschrieben von Berny am Donnerstag, 30. August 2007 14:08 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Kravag will Einbruchschaden nur teilweise bezahlen":
Nein, Gerhard,
nicht um Erklärung bitten, sondern die Versicherung schriftlich um schriftliche Erklärung bitten.
Dann dürfte auch der letzte Mitarbeiter merken, wohin der Hase läuft.
Gruss, Berny.
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
06.10 17:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
06.10 01:01:
Re: Getriebegeräsch????
05.10 19:52:
Re: Getriebegeräsch????
04.10 23:53:
Getriebegeräsch????
04.10 01:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
03.10 22:34:
Re: benötige Bedienanleitung für Ladegerät CBE A910
03.10 18:10:
2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht geladen
03.10 11:28:
Neue Tür oder Klappen
02.10 21:55:
Re: benötige Bedienanleitung für Ladegerät CBE A910
02.10 18:49:
benötige Bedienanleitung für Ladegerät CBE A910
02.10 11:33:
Re: Suche Hilfe bei Womo-Netzteil
02.10 11:28:
Re: Suche Hilfe bei Womo-Netzteil
28.09 21:58:
Umstellung kleines auf großes Womo?
27.09 21:10:
Re: Wagonfenster