geschrieben von kdwmobil am Freitag, 17. August 2007 15:08 Uhr :
Liebe Leser,
in meinem letzten Beitrag vom 7.6.2007 hatte ich das Sicherheitsrisiko beim WINGAMM micros beschrieben und auf den Termin vor dem Landgericht Arnsberg hingewiesen sowie dazu einen Bericht angekündigt.
Dieser Termin war vom Gericht als "Ladung zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung" angesetzt. Dies setzt natürlich von allen Beteiligten voraus, dass dazu eine grundsätzliche Bereitschaft besteht und auch der erforderliche Sachverstand gegeben ist. Der Verlauf der Verhandlung hatte dies leider nicht bestätigt.
Obwohl gerichtlich angeordnet, die Beklagte erschien nicht, der Eindruck einer beabsichtigten Zeitverzögerung wird dadurch erhärtet. Der weitere Verlauf ließ auch Zweifel aufkommen, ob eine ausreichende Vorbereitung der Beteiligten gegeben war. Fast unausweichlich war das Ergebnis dieses Termins, es wird ein Gutachter bestellt. Das kann dauern, wahrscheinlich Monate. Wir bemühen uns nun darum, dass wenigstens ein Gutachter bestellt wird, bei dem Sachverstand in Bezug auf Reisemobile gegeben ist, wir baten das Gericht, dass dieser durch den Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV) benannt wird.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, der Abriss des vorderen Dachfensters während der Fahrt, stellt zwar das Sicherheitsrisiko des WINGAMM micros dar, ist jedoch nicht der Anlass unserer Klage. Der ursprüngliche Grund ist das Unvermögen des Lieferanten, einfachste Servicearbeiten oder Mängelbehebungen durchzuführen. Dies führte dazu, dass die Betriebssicherheit und Anforderungen an die Wintertauglichkeit –bereits bei -5°– nicht gegeben waren. Dazu sind noch gesonderte Betrachtungen anzustellen, die sich zum Beispiel auf die Begriffe "Fachwerkstatt /Fachwerkscheune", "Reisemobil/Rasemobil" oder "Zusagen/Versagen" beziehen und Gegenstand folgender Beiträge sein werden.
Ich möchte damit erreichen, dass weiteren potentiellen Käufern diese Erfahrungen erspart bleiben –sie kosten viel Zeit, sie kosten viel Geld– und sich vielleicht dadurch die Handlungsweise des Lieferanten/Herstellers so verändert, dass Prospekt- und Werbeaussagen zutreffend sowie gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Es geht darum, das Finanzrisiko für den Käufer in einem überschaubaren Rahmen zu halten.
Auf Anfrage äußere ich mich gerne zu Einzelheiten.
Mit freundlichen Grüßen
kdwmobil
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