geschrieben von frigo am Sonntag, 12. August 2007 10:08 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Einstufung 1,9 TD":
Hallo Frank,
"Wechselbrückenwomos" gibt es schon, das sind Absetzkabinen für Pickups und Transporterfahrgestelle. Dann ist die Kabine laut Gesetz Ladung und wird nicht versteuert. Es gibt auch sonst keine besonderen Auflagen, nur eben die über Ladungssicherung. Der große Nachteil ist aber, dass die Kabine dann nicht über das Fahrzeug mitversichert ist.
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