Re: Musterklage gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile

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geschrieben von Berny am Montag, 23. Juli 2007 22:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Musterklage gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile":

Hallo HA,

was Du jetzt machen "sollst"? - Eigentlich, gundsätzlich nichts, zumindest nicht das, was der Fiskus vom dummen Bürger gerne hätte...

Wenn Du nämlich Deinen Einspruch zurücknimmst, ist die Angelegenheit für Dich erledigt, und Du hast später keinerlei Chancen, Dein überzahltes Geld zurückzuerhalten.

Ich würde dem FinA folgendes schreiben:
"Für diesen Einspruch, den ich nicht zurücknehme, beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Anspruch. Ergänzend bitte ich, sollten in den genannten Punkten bereits Gerichtsverfahren anhängig sein, die Entscheidung über den Einspruch auszusetzen, bis die einschlägigen Gerichtsverfahren entschieden sind.
Kraftfahrzeugsteuerzahlungen für dieses Fahrzeug erfolgen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung oder einer entsprechenden Gesetzesänderung unter Vorbehalt.“

Gruss, Berny.

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