geschrieben von Abi99 am Montag, 23. Juli 2007 20:07 Uhr
Als Antwort auf : "Musterklage gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile":
Hallo zusammen,
ich habe Wiederspruch eingelegt und folgende Antwort( hier nur in kurzform) erhalten.
Die Anwendung hätte für die in Rede stehenden "schweren" Womos bereits ab 1.5.05 zu einer deutlichen Steuererhöhung geführt.
Antrag auf Ruhen des Verfahrens kann derzeit nicht entsprochen werden.
In Anlage 1. Vordruck zur Einspruchsrücknahme.
Ich bitte Sie, Ihre Einspruchsführung noch einmal zu überdenken. usw.
Wer kann mir einen Tipp geben oder sagen, was man jetzt machen soll ?
Das Orginalschreiben setze ich in den nächsten Tagen auf meine Homepage und gebe die Anschrift bekannt.
Vielen Dank im voraus
HA
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