Hallo Gemeinde,
richtig, die "Bemühungen" des ADAC scheinen enorm zu sein...: Individuelle Fragen werden fast kommentarlos durch angefügte PDF's beantwortet.
In Köln bspw. wurden die Steuerbescheide am 2.7. verschickt, was bedeutet, dass i.d.R. die Einspruchsfrist mit dem 4.8.07 endet.
Lt. Steuerbescheid vom 2.7. sollten wir 2155€ bis 6.8. zahlen, wobei die zukünftige Jahressteuer 968€ wäre.
Einspruch (per kostenloser FaxNr.) wurde eingelegt gegen die Rückwirkung und gegen die PKW-Einstufung. Beim Finanzbeamten wurden dann persönlich Fotos vorgelegt vom (Hochdach-)Fahrzeug mit Kennzeichen, vom Innenraum mit Sitzecke, Herd, Spüle. Er machte sich dann einige Notizen und sagte, dass die zuhünftige Jahressteuer 450€ sei (war mir bereits klar).
Einen neuen Bescheid haben wir jedoch bis heute noch nicht erhalten.
Den (Muster-)Einspruch gegen die (rechtswidrige, da BElastende) Rückwirkung gibt es hier als Download PDF:
http://www.adac.de/ReiseService/Camping/Camping_News/Meldungen/Einspruch_Steuerbescheide.asp?ComponentID=175098&TL=2
Diesen und den Spendenaufruf
http://www.reisemobil-union.de/info/steuer/1_RU-Spendenaufruf%20Wohnmobilklage%20070716.pdf
hatte ich dieser Tage 40 mal ausgedruckt, eng zusammengefaltet und bei einem ausgedehnten knapp 4-stündigen Spaziergang im linksrheinischen Köln an 40 Fahrzeugen (Wohnmobilen, Reisemobilen mit Hochdach und hochklappbaren Dach) angebracht mit kurzer Anmerkung bzgl. der o.a. Prozedur der Nachweismöglichkeit, dass das Fahrzeug über 170cm Stehhöhe hat.
Ausserdem hat RU von uns eine PKH (Prozesskostenbeihilfe) erhalten.
Ich darf Euch bitten, soweit Ihr in einem noch einspruchsfähigen Finanzamtsbereich (eben bspw. NRW) wohnt, selbst noch mal diesbezüglich nach aussen hin aktiv zu werden.
Gestern sprach ich mit einem WoMoEigner, der leider resigniert schien, jedoch evtl. doch per kostenloser Finanzamts-FaxNr. Einspruch einlegen wird (welches sich allein bzgl. der Rückwirkung) im letztendlichen Erfolgsfalle für Ihn 300€ bringen dürfte). Ich sagte Ihm, dass wichtig ist, dass er den Einspruch begründet, bspw. mir der Rücklagenbildung oder Ummeldung auf Saisonkennzeichen bei rechtzeitiger Information durch bzw. rechtmässige Gesetzgebung. Ausserdem sollte er beantragen, das Verfahren bzw. die Vollstreckung bis zur endgültigen höchstrichterlichen Klärung auszusetzen.
Diesen langatmigen Absatz für Euch nochmal zur Information...
Wie schon öfters geschrieben wurde: Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
Gruss, Berny.
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