Re: Joint-Ärger

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geschrieben von stromlaufplan am Mittwoch, 18. Juli 2007 22:07 Uhr

Als Antwort auf : "Joint-Ärger":

hallo.
das ist keine rechtsberatung, nur aus eigener erfahrung!
sende ein einschreiben (mit rückschein als empfangsbestätigung)
an den händler.
nenne alle daten: kaufvertrag, artikel, summe, datum.
liste die mängel einzel und genau auf
erwähne das die mängel bereits persönlich aufgenommen wurden (mit datum, von wem und mit welchem ergebnis.)
setze den händler mit den mängeln und den daraus kommenden folgeschäden in verzug und setze eine angemessene frist zur behebung - je nach dringlichkeit 1 woche oder 14tage.
zum ausweichen gebe noch an: erwarte ich verbindliche antwort bis zum ..."

weise den händler auf deine schritte hin, die nach dem ablauf von dir kommen - die auch dann gemacht werden müssen: klage wegen wertminderung oder auto zurück mit geldrückgabe, reparatur woanders und forderung der rechnung, schadenminderung oder sogar schadenersatz, wenn ein urlaub ausfällt oder ein mietfahrzeug genommen wird...

bedenke aber:
ist der händler im sommerstress und kann das in ruhe später machen - im herbst vielleicht ?
kann ein persönliches gespräch ( vielleicht auch in der art ich komme mit einigen freunden mal vorbei...) weiterhelfen ...
oder ist es wiklich ein hallodri - dann beeil dich bewor der pleite ist!
gruss

Antworten:

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