geschrieben von Scout am Dienstag, 10. Juli 2007 23:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Gasprüfung nun Pflicht oder nicht - Nachschlag":
Hallo!
DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu)
Das Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge.
Überprüfung der Gasanlage Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
Infos
Gruß
Wolfgang
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