Re: EINSPRUCH gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile

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geschrieben von jens voshage am Dienstag, 10. Juli 2007 19:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: EINSPRUCH gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile":

Berny :
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es Zweck hat (oder, wo man Infos bekommen kann), beim Einspruch auch auf Verletzung des Gleichheitsprinzips zu argumentieren, bspw., dass der gleiche Motor, egal, ob im Kastenwagen oder Reisemobil, die gleiche Belastung verursacht, jedoch die Fahrzeuge total unterschiedlich besteuert werden: Als LKW 172€, als WoMo 450€?

Gruss, Berny.


die verletzung des gleichheitsgrundsatzes wird ein teil der verfassungsrechtlichen prüfung sein. daher kannst du dich bei deinem einspruch natürlich darauf beziehen. doch egal, wie du deinen einspruch auch begründest: die finanzämter haben die anweisung, alle einsprüche zurückzuweisen. es geht nur über den (gemeinsamen) klageweg.

wichtig ist, dass ihr die regeln genau einhaltet. dazu gibt es mehr tipps bei der reisemobil union und bei camperline.de

jens

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