geschrieben von jens voshage am Dienstag, 10. Juli 2007 19:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: EINSPRUCH gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile":
| Berny : |
| Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es Zweck hat (oder, wo man Infos bekommen kann), beim Einspruch auch auf Verletzung des Gleichheitsprinzips zu argumentieren, bspw., dass der gleiche Motor, egal, ob im Kastenwagen oder Reisemobil, die gleiche Belastung verursacht, jedoch die Fahrzeuge total unterschiedlich besteuert werden: Als LKW 172€, als WoMo 450€? Gruss, Berny. |
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
10.10 20:43:
fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
10.10 17:05:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 15:26:
Zündproblem bei Trumatic C 6000 Heizung
09.10 21:23:
Re: Kaufberatung T4 Knaus Traveller
09.10 17:45:
Kaufberatung T4 Knaus Traveller
08.10 11:54:
Suche Gleichgesinnte für Reise mit dem Womo in den Süden
07.10 13:47:
Re: Electrolux Kühlschrank RM 2251 230 Volt
06.10 17:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
06.10 01:01:
Re: Getriebegeräsch????
05.10 19:52:
Re: Getriebegeräsch????
04.10 23:53:
Getriebegeräsch????
04.10 01:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
03.10 22:34:
Re: benötige Bedienanleitung für Ladegerät CBE A910
03.10 18:10:
2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht geladen