geschrieben von Berny am Dienstag, 10. Juli 2007 19:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: EIINSPRUCH(!) gegen Kfz-Steuererhöhung für Reisemobile":
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es Zweck hat (oder, wo man Infos bekommen kann), beim Einspruch auch auf Verletzung des Gleichheitsprinzips zu argumentieren, bspw., dass der gleiche Motor, egal, ob im Kastenwagen oder Reisemobil, die gleiche Belastung verursacht, jedoch die Fahrzeuge total unterschiedlich besteuert werden: Als LKW 172€, als WoMo 450€?
Gruss, Berny.
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