geschrieben von asgoslar am Dienstag, 10. Juli 2007 13:07 Uhr :
Hi,
ständig hört man neue Sachen. Ein Sachverständiger der GTÜ sagte mir letzte Woche, dass auch bei WohnMobilen kein Zusammenhang zwischen HU und der Gasprüfung gibt. Die Gasprüfung sei nun mittlerweile freiwillig und keine Pflicht mehr. Der Mann vom TÜV erzählt mir wiederum was anderes.
Hat jemand eine verbindliche Auskunft?
Wenn ja, Zeitraum (2 oder 3 Jahre) und welche Teile unterliegen dann dem Auswechelzeitraum von 10 Jahren oder wann auch immer.
Danke und Gruß
Andreas
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