Re: Park- und Stellplätze - Argumentation gegenüber Gemeinde

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Berny am Donnerstag, 5. Juli 2007 14:07 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Park- und Stellplätze - Argumentation gegenüber Gemeinde":

jens voshage :
hallo Paul und Dagmar,
...in der sache sehe ich es allerdings etwas anders als von dir beschrieben.
  • denn das zusatzschild "Zeichen 1048-17" (StVO) hat die bedeutung "nur Wohnmobile". somit ist eindeutig beschrieben, dass auf einem parkplatz, der mit dem verkehrszeichen "Zeichen 314 - Parkplatz" und dem zusatzzeichen "nur Wohnmobile" eben nur wohnmobile parken dürfen. ebenso eindeutig wie der sachverhalt, dass wohnmobile nicht parken dürfen, wenn das parkplatzschild das zusatzzeichen "Zeichen 1048-10 - nur Pkw" hat.
  • auch die regelung zur wiederherstellung der fahrtüchtigkeit ist kein freibrief überall in deutschland mit einem wohnmobil übernachten zu dürfen.

gruß
jens


Hallo,

auf dieser Seite
http://symbib.jedermann.de/demo/14.html#top
ist zu erkennen, dass die besagten (Zusatz-)Schilder lediglich die Symbole bspw. eines WoMos bzw. eines PKWs haben, OHNE das Wort "nur".
Die Bedeutungen sind jedoch, wie Jens richtig erkannt hat, dass auf den so gekennzeichneten Parkplätzen in der Tat nur eben solche Fahrzeuge parken dürfen.
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (eines "plötzlich" fahruntüchtig gewordenen Fahrers) ...., naja, die Freunde in Grün oder Blau sind auch nicht so ganz von gestern. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Einen Parkplatz sollte man eigentlich beizeiten überall finden.

Gruss, Berny.

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen