Wohnwagen aus dem Ausland und Tüv 21§

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geschrieben von mercedes am Dienstag, 3. Juli 2007 13:07 Uhr :

Den 21 § zu machen ist doch kein Thema Männer !

Zuerst geht Ihr mal auf euer Straßenverkehrsamt und holt euch ein Kurzzeitkennzeichen mit den Daten die auf dem Typenschild eures Wohnwagens stehen.

Also die Daten Abgeschrieben und zum Amt ! , da bekommt Ihr ohne Probleme das 5 Tage Kennzeichen.

Dann schnappt Ihr euch euren Wohnwagen , sofern der Tüv Fertig ist und fahrt zur Abnahme der § 21 Vollabnahme.

Da bekommt Ihr ein Gutachten zur zulassung in den Straßenverkehr.

Es sei aber jetzt schon gesagt , besorgt euch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Reifen und Felgengröße
beim jeweiligen Hersteller des Fahrgestells oder des Wohnwagens , das haben wir auch machen müssen , unser Knaus Azur war ein Holländer und da die Ausländischen Wohnwagen keine Felgen bzw Bereifungsgröße eingetragen haben , muss so ne Unbedenklichkeitsbescheinigung her.

Mit innenlampen und so weiter hat das nichts zu tun , Ihr müsst sowieso ne Gasprüfung bei der 21 `er vorlegen , macht das bei einem Händler oder Freischaffenden Gasdrücker und nicht mit der 21 èr zusammen , sonst will der Prüfer sämtliche Nummern sehen und baut euch den Wagen Auseinander !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bei der späteren Anmeldung ohne Papiere müsst Ihr euch was Einfallen lassen zb Ihr habt den Originalbrief verlohren , dann Quittiert Ihr eben ne Eidestattliche Versicherung das Ihr den Brief schon vor langer Zeit verlohren habt und gut is !.

Dann den 21èr vorlegen und schon bekommt Ihr nen neuen Brief
und Schein !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.

Natürlich muss der Tüv mitspielen und dazu muss der Wohnwagen
vom Technischen her Tip top sein freunde.

Kosten bei uns :

Vollabnahme nach §21 95 .00 Euro

dazu die Gasabnahme mit neuem Regler 35 .00 Euro

und dann eure Zulassung mit neuem Brief und Nummerschild.

Grüße aus Solingen
Paul und Dagmar

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