Re: Park- und Stellplätze - Argumentation gegenüber Gemeinde

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geschrieben von mercedes am Dienstag, 3. Juli 2007 10:07 Uhr

Als Antwort auf : "Park- und Stellplätze - Argumentation gegenüber Gemeinden?":

jens voshage :
mein vater will demnächst eine kleine "kampagne" lostreten, da in seiner heimatgemeinde mit großem tamtam ein naherholungsgebiet eingerichtet wurde. einschließlich mehrerer parkplätze. die parkplätze sind übrigens für wohnmobile nicht verboten. die wagerechten balken in 1,9 metern höhe sprechen jedoch eine deutliche sprache.

nun soll darauf hingewirkt werden, dass die parkplätze
1. für wohnmobile zum parken freigegeben werden (man möchte ja auch mal an den see, auch wenn man nur ein womo als auto hat)
2. oder ein teil davon eventuell von der gemeinde als stellplatz für "einmaliges übernachten" freigegeben wird. denn in der region hannover sieht es mit landschaftlich schön gelegenen stellplätzen bekanntlich sehr mau aus.

kennt jemand von euch gute (erfolgreiche?) argumentationen gegenüber einfältigen, eher konservativen gemeindevertretern? eins ist klar: die wirtschaftskraft zieht nicht unbedingt, da die parkplätze abseits von einkaufsmöglichkeiten liegen und sich die beiden gemeinden über andere wirtschaftszweige als den einzelhandel und die gastronomie definieren.

jens


Hallo jens.

Es gibt ein starkes Argument für euer Unterfangen.

Und zwar das Recht des Kraftfahrers auf wiederherstellung der
Fahrtüchtigkeit ! und bitte unterliegt da nicht der allgemeinen Fehleinschätzung , das dann da nur Wohnmobile Parken dürfen.

Die meisten Wohnmobilfahrer unterliegen einem schwehren Irrtum , wenn Sie glauben durch das Zusatzschild unter dem Blau / Weissen P = Parkplatz ( WOMO ) , das hier nur ein Wohnmobilplatz
ist ? falsch gedacht , dieses Zusatzschild gibt nur darüber Auskunft , das auf diesem Parkplatz auch mit Wohnmobilen geparkt werden darf und nicht Ausschließlich Wohnmobile stehen dürfen , es gibt da keine Besonderen Regelungen !!!!!! , jeder
Kraftfahrer ob WOMO , GESPANN oder einfach mit seinem PKW kann diese Parkplätze zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit Aufsuchen und dort einmalig Übernachten !

Es ist den Gespannfahrern noch nicht einmal Verboten , zum zweck
der Stabilisierung und Absicherung des Wohnwagens , die Kurbelstützen Auszufahren !.

Also in eurem fall , wäre eine Argumentation im sinne der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit der schmerzende punkt für eure Gemeindeverwaltung , denn dieses Recht kann und darf keine
Gemeinde oder Stadt einem Kraftfahrer Absprechen.

Grüße aus olingen
Paul und Dagmar
da

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