geschrieben von Berny am Montag, 28. Mai 2007 22:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG":
| Ayden : |
| Hallo auch-Verärgerte,
...., daß die ganzen Maßnahmen wahrscheinlich für die Katz wären, da die Erhöhung nicht rückwirkend war, da sie letztes Jahr schon beschlossen worden wäre. ......Man könne es ja machen, formlos wäre dann genug, aber wie gesagt, bestimmt umsonst und der ADAC würde nichts planen. .....Ich werde aber trotzdem unter Vorbehalt zahlen und einen Einspruch einlegen. Euer Ayden |
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!
05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil