Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG

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geschrieben von Berny am Montag, 28. Mai 2007 22:05 Uhr

Als Antwort auf : "Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG":

Ayden :
Hallo auch-Verärgerte,
...., daß die ganzen Maßnahmen wahrscheinlich für die Katz wären, da die Erhöhung nicht rückwirkend war, da sie letztes Jahr schon beschlossen worden wäre.
......Man könne es ja machen, formlos wäre dann genug, aber wie gesagt, bestimmt umsonst und der ADAC würde nichts planen.
.....Ich werde aber trotzdem unter Vorbehalt zahlen und einen Einspruch einlegen.

Euer Ayden


Hallo Ayden,

- die Erhöhung wurde am 21. (oder 26.?)12.2006 beschlossen.
Wenn die Erhöhung zum 1.1.06 inkraft treten soll, ist das für mein Verständnis schon rückwirkend.
Hättest Du von der drastischen Erhöhung bereits vor dem 1.1.06 erfahren, hättest Du sicherlich Dein Fahrzeug für Zeiten der Nichtbenutzunng abgemeldet und somit Steuern gespart...
- Das ist bspw. eine ganz brauchbare Einspruchsbegründung, und, Du MUSST den Einspruch begründen.
- Das, was Dir der ADAC-Juri sagte vonwegen formlos kannste knicken. So, wie Du das wiedergibst, habe ich eher das Gefühl, dass der ADAC-Mensch in Gedanken schon im Pfingsturlaub war, denn die Webseite des ADAC liest sich anders.
Ich werde, wenn es soweit sein wird, kurzfristig schriftlich Einspruch einlegen per Brief und Fax, ausserdem vermerken, dass Zahlungen nur unter Vorbehalt bis höchstrichterlicher Entscheidung oder Gesetzesänderungen zu meinem Gunsten erfolgen werden.
Hatte vergangene Nacht mehrere Stunden lang gegoogelt und mir etliches herauskopiert, welches jedoch noch zu sortieren ist.

Gruss, Berny.

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