Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG

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geschrieben von frigo am Freitag, 25. Mai 2007 13:05 Uhr

Als Antwort auf : "Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG":

Hallo Berny,

bei der Begründung ist man aber an keine bestimmte Schriftform gebunden, man "darf" frei formulieren.

Gruß
Sönke

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