geschrieben von frigo am Freitag, 25. Mai 2007 13:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG":
Hallo Berny,
wie Gerald schreibt, läßt es sich auch begründen, klar. Der Bestohlene (Bürger) muss immer ausreichend Zeit zur Reaktion haben, um zum Beispiel Rücklagen bilden zu können.
Mein FA war mit einem schlichten Einspruch nicht einverstanden, Begründen musste ich das Ganze schon.
Viele Grüße nach Kölle
Sönke
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