Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG

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geschrieben von gerrica am Donnerstag, 24. Mai 2007 15:05 Uhr

Als Antwort auf : "Re: KlageBEGRÜNDUNG gegen rückwirkende KFZ-SteuererhöhunG":

Hallo Berny,
ja, der Einspruch muß begründet sein. Ich habe meinen damit begründet, daß ich bei rechtzeitiger Information hätte reagieren können; z.B. das Fahrzeug abmelden, wenn ich nicht fahre.

Gruß Gerald

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