geschrieben von Alison am Dienstag, 22. Mai 2007 18:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Fahrzeugbeschädigung in Werkstatt":
Danke für die Klarstellungen unter 1. und 2. Wenn das weiter oben so dargestellt wurde, habe ich das mittlerweile vergessen.
Nicht übereinstimmen kann ich allerdings hiermit:
| Berny : |
| ...
3. Der Werkstattbetreiber hat (wen wundert's) soviel Zeugen, wie er benötigt. Dass diese auf seiner Gehaltsliste stehen, muss ja nicht noch (auch für Dich, pardon!) ausdrücklich erwähnt werden. Vor Gericht wären deren Aussagen jedenfalls glaubhaft. ... |
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