geschrieben von Berny am Dienstag, 22. Mai 2007 14:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Fahrzeugbeschädigung in Werkstatt":
Hi Alison,
"Wenn pitnaumi Zeugen hat, dass das Fahrzeug beispielsweise am Vorabend noch unbeschädigt war, die Ehefrau ihn am nächsten Tag mit dem unbeschädigten Auto in die Werkstatt begeleitet hat, vielleicht noch ein nachbar zugesehen hat, dann kann ein guter Anwalt damit bestimmt etwas anfangen"
Pitnaumi würde sich in Teufel's Küche begeben, denn:
1. Seine Frau hat ihn nur von der Wohnung aus in Richtung Werkstatt abfahren gesehen, und
2. Wurde er von keinem Zeugen begleitet.
Sooviel Geld gibt es nicht, mich als Wunschzeugen zur Verfügung zu stellen.
3. Der Werkstattbetreiber hat (wen wundert's) soviel Zeugen, wie er benötigt. Dass diese auf seiner Gehaltsliste stehen, muss ja nicht noch (auch für Dich, pardon!) ausdrücklich erwähnt werden. Vor Gericht wären deren Aussagen jedenfalls glaubhaft.
Er lacht sich jetzt schon schlapp (wäre mglw. auch nicht das erste Mal).
Gruss, Berny.
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