geschrieben von Berny am Sonntag, 13. Mai 2007 22:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: steuerbescheid vom finanzamt horrende höhe!!!":
Du hast insofern recht, Klaus, dass es sinnvoll ist, auf dem Einspruch bzw. Widerspruch (je nachdem, wie das zulässige Rechtsmittel in diesem Falle heisst) zu vermerken, dass die Zahlungen b.a.w. unter Vorbehalt erfolgen werden.
Wenn vom Stpfl. eingezahlt wird, halte ich den Hinweis auf den Vorbehalt für sehr sinnvoll, egal, ob die das lesen oder nicht, Hauptsache, Du hast eine Kopie Deines Überweisungsauftrags bzw. den Text (auch) auf Deinem Kontoauszug vermerkt.
Zieht das FA von Deinem Konto selbst ein, gibbet eh keinen Überweisungsträger.
Ich selbst habe bis jetzt noch nichts erhalten (NRW) ...
Gruss, Berny.
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