geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Montag, 7. Mai 2007 09:05 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Hilfe ! Gewichtsprobleme mit Mobil":
Hallo Ingemaus,
die Länge des Überhangs hat bei der Gewichtsverlagerung an Steigungen überhaupt keine Bedeutung! Es sei denn, dass irgend eine Ladung nicht ausreichend befestigt ist und rutscht. In letzterem Falle wäre allerdings keinesfalls der Hersteller verantwortlich, sondern Du selbst.
Wenn nichts rutscht, die Gewichtsverlagerung also alleine durch den Neigungswinkel zu Stande kommt, dann kann sie, wie ich schon sagte, nur dann berechnet werden, wenn man die Höhe des Schwerpunktes über der Verbindungslinie zwischen den Achsen kennt. Im Gegensatz zur Längsposition des Schwerpunktes ist diese Höhe leider sehr schwer zu bestimmen. Daher schätze ich jetzt einfach mal, dass sich der Schwerpunkt einen Meter über dieser Verbindungslinie befindet. Mit etwas Trigonometrie ergibt sich dann:
1. 10% Steigung:
Der Neigungswinkel beträgt 5,7°. Der Schwerpunkt verschiebt sich um 10 cm nach hinten. Damit sinkt die Vorderachslast von 1470 auf 1379 kg, die Hinterachslast steigt entsprechend von 2000 auf 2091 kg.
2. 15% Steigung:
Der Neigungswinkel beträgt 8,5°. Der Schwerpunkt verschiebt sich um 15 cm nach hinten. Damit sinkt die Vorderachslast von 1470 auf 1332 kg, die Hinterachslast steigt entsprechend von 2000 auf 2138 kg.
Bedenke aber: Für die verkehrsrechtliche Betrachtung zählen alleine die Vorder- und Hinterachslasten in der Ebene! So lange die nicht überschritten werden, ist verkehrsrechtlich alles in Ordnung.
Du kannst die Höhe des Schwerpunktes (und damit die Gewichtsverlagerung an Steigungen) übrigens dadurch reduzieren, dass Du schwere Ladung möglichst weit unten verstaust, und oben, also z.B. in Hängeschränken, nur leichte Sachen wie z.B. Kleidung unterbringst.
MfG
Gerhard
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