geschrieben von klausimaus am Dienstag, 3. April 2007 14:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Fahrzeugbeschädigung in Werkstatt":
Also: Natürlich ist die Ehefrau auch eine Zeugin und nicht - warum auch von vornherein ? - befangen.
Wir hatten mal einen Rechtsstreit wg. eines Pferdekaufs, bei dem uns ein erheblicher Mangel verschwiegen worden war. Da war ich Zeuge für meine Frau.
Ruhig schweres Gerät auffahren, dieses "ich weiß von nix" ist die übliche Masche, ein Brief mit Kopf eines RA hilft oft schon weiter. Auch mal an die Kfz-Innung herantreten, die haben eine Schlíchtungsstelle.
Gruß Klausimaus
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