Re: steuererhöhung in horrender Höhe rückwirkend ab 01.01.05

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geschrieben von Berny am Samstag, 17. März 2007 15:03 Uhr

Als Antwort auf : "Re: steuererhöhung in horrender Höhe!!!rückwirkend ab 01.01.":

Hallo Marsule,

in 2005 war ich mit meinem Benziner-PKW (auch) betroffen: Der Tarif änderte sich ab dem 01.01.05 von 10,84 auf 15,13€/100ccm Hubraum. Bei meinem WoMo (172€/Jahr) änderte sich nichts.

Ich schätze, dass Dein Fahrzeug bis 30.04.05 als WoMo eingestuft war:

"für 31.01.05-30.04.05 auf 42€" - Das sind 3 Monate (minus 2 Tage für Februar), ergeben hochgerechnet auf 12 Monate 172€.

"für 01.05.05-30.01.06 auf 627€" - Das sind 9 Monate, ergeben hochgerechnet auf 12 Monate 836€, wegen der unterschiedlichen Monatstage gerundet auf 832€, also 33,28€ pro 100ccm Hubraum.

Nachfolgend aus einer Tabelle Übersicht über die Steuersätze, Quelle: Bundesfinanzministerium:

Emissionsgruppe für Pkw: andere, die bei Ozonalarm fahren dürfen.
Schlüssel-Nr. in den Fahrzeugpapieren: 10³), 15³), 17, 19, 20, 23, 24
Geltungsdauer: bis 31.12.2000 - ab 01.01.2001 - ab 01.01.2005
Steuersatz je angefangene 100 cm³ Hubraum bei Dieselmotoren:
23,26€ - 27,35€ - 33,29€.

33,29€ x 25 ergeben abgrundet 832€.

³) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 – Antriebsart – "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

Dein Fahrzeug, welches also bis 31.01.05 wie ein So-KFZ WoMo besteuert wurde, wird seit dem 31.01.05 also als "andere", die bei Ozonalarm fahren dürfen, besteuert (welches jedoch inzwischen angesichts der neuen Plakettendiskussion (fast eher) uninteressant sein dürfte... )

Kannst ja mal hier nachschauen:
http://www.motor-talk.de/t639018/f259/s/thread.html

Falls Du noch mehr Verwirrung/Aufklärung wünschst, gibste bei Google mal ein: §12 Abs.2 Nr.1 Kfz steuer gesetz

Wenn Du Dein Fahrzeug auf 2810kg zGG auflasten könntest, kämest Du vielleicht mit 450€ Jahressteuer als So-KFZ WoMo hin.
Dies sage ich aber vorsichtig, denn es wurde ja schon erwähnt, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ob die Stehhöhe (170cm, nicht 180cm) permanent durch ein Hartdach gewährleistet sein muss, weiss ich nicht, da müssteste Dich (auch) mal beim TÜV erkundigen. Der TÜV Saarland soll übrigens kulanter sein.

Gruss, Berny.

Gruss, Berny.

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