geschrieben von marsule1 am Samstag, 17. März 2007 14:03 Uhr
Als Antwort auf : "steuererhöhung in horrender Höhe!!!rückwirkend ab 01.01.2005":
bin doch willens, Bernie:
der Bescheid ergeht nach §164 Abs.1 Abgabenordnung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Bescheid ist nach §12 Abs.2 Nr.1 Kfzsteuergesetz geändert + berücksichtigt eine gesetzl. vorgeschr. Tarifwechsel.
für 31.01.05-30.04.05 auf 42€
für 01.05.05-30.01.06 auf 627€
ab 31.01.06 jährlich auf 832 €
also bis 12.04.07 1.817 €
Grundlagen der Festsetzung:
Fzart: 31.01.03-30.04.05 sonstiges Fz.
ab 01.05.05 PKW (warum?)
Fz. ist Diesel mi 2.461 cm³ / 150 PS
genügt die Info,oder fehlt noch was?
habe erst seit kurzem PC + Internet zuhause, bin aber lernfähig
Antworten:
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