geschrieben von RaiWo am Samstag, 17. März 2007 08:03 Uhr
Als Antwort auf : "steuerbescheid vom finanzamt horrende höhe!!!":
Hai!
Ist doch eigentlich recht einfach:
Das neue Gesetz sieht vor, daß ein Fahrzeug als WoMo nur noch dann anerkannt wird, wenn die Stehhöhe - Innenraum - eine gewisse Höhe erreicht. Glaube so um die 1,8 m.
Habe jetzt nicht den genauen Text vor mir, aber soweit ich mich erinnere muß eine, wenn auch geringe M<sup>2</sup>-Zahl vor Kocher und Spülre erreicht werden.
Das dürfte bei den VW-Bussen ohne Aufstelldach oder Hochdach nicht vorliegen.
Wenn nun diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird das Fahrzeug als Pkw eingestuft und damit natürlich die Steuersätze angewandt.
Ich mußte auch für einen 3-türer Pajero Steuern für Pkw bezahlen, während die 5-türer nach Gewicht besteuert worden sind.
CU
Wolf
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
26.08 22:33:
Re: 3-Phasen Wechselrichter
26.08 20:44:
Unterschiede Seitz S3 zu S4
26.08 18:51:
Sat-Antenne
26.08 12:45:
Messe Düsseldorf 2008
25.08 15:07:
Re: GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!
25.08 15:02:
Re: Frankreichreise
25.08 14:36:
Re: abwasserleitungen bad und spüle undicht
24.08 22:39:
Re: Tausche Vivaro Doppelsitzbank gegen Einzelsitz
24.08 08:39:
Re: eingrenzen...
21.08 13:27:
Wohnmobil zur miete gesucht
20.08 22:53:
Frankreichreise
19.08 23:07:
Re: Stellplatz in Frankfurt (Main)/Öffis zum Flughafen gesuc
17.08 19:10:
abwasserleitungen bad und spüle undicht
14.08 18:37:
GERÜCHT Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!