Re: Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG

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geschrieben von herrhausk am Freitag, 19. Januar 2007 17:01 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG":

Huju :
Huju :
herrhausk :
Huju :
Hallo zusammen
Kann mir jemand bitte sagen, was das bedeutet im Zusammenhang mit der Erhöhung der Womo-Steuer bedeutet?
Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG

Ausserdem ist bei mir im neuen KFZ-Schein, (jetzt heißt er ja irgendwas mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 )
unter 14.1 nichts ingetrgen. Nur ein Strich --.
Oder hatt da die Dame vom Landratsamt beim Umschreiben auf den neuen Schein nur etwas vergessen?
Ist das nun gut oder schlecht?

Es handelt sich dabei um einen Iveco Turbo-Daily mit 2,5 Liter Bj.94 und über 3,5t zulässigen Gesamtgewicht.

Vielen Dank für eure Antworten


Hallo Huju,

Das muß unter 14 93/59EWG III heißen!

Die zu vergebende Schlüsselnummer (zu 14.1) ist 0650

Es handelt sich dabei um eine ausgelaufene Schlüsselnummer.

Die Straßenverkehrsämter haben Probleme die Nummer zu vergeben (wird wohl von der Software verweigert).
Mit Beharrlichkeit deinerseits und etwas gutem Willen seitens der Behörde geht das aber doch.

Damit hast du Euro1 bzw. S1 erfüllt.

gruß Heinz


Hallo Heinz

Erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Was soll ich am besten denn zur Zulassungsstelle mitnehmen?

Erstmal gar nichts, oder irgend einen Ausdruck aus dem Internet.
Hab mal gesucht, und auf der Seite vom Kraftfahrt-Bundesamt gibt es eine Aufschlüsselung was die ganzen Zahlen im KFZ-Schein bedeuten.
Müssen die Leute von der Zulassungstellen dann die Einstufung ändern, oder ist dann dann nur Freiwillig von denen? Nur damit ich weiss, ob man zuerst " Gutes Wetter " machen muß.

Grüße Huju


Hallo Huju,

als Erstes stellt sich mir die Frage wie du an den "neuen" Zulassungsschein I kommst. Wie auch immer, eigentlich ist der von der Zulassungsbehörde fehlerhaft ausgestellt worden. Hast du noch den alten, ungültig gestempelten KFZ-Brief? Da müßte ja eigendlich dann 93/59EWG III drinstehen!

Unter 14.1 muß auf jeden Fall eine Schlüsselnummer eingetragen sein. (in deinem Fall entweder bis 3,5t die 0650 oder über 3,5t die 0610 )

Wenn der Zulassungsbehörde die Schadstoffklasse nicht bekannt ist trägt sie entweder 00 oder 88 ein, aber auf keinen Fall einen Strich. (die Schadstoffklasse ist ja bekannt, die steht ja im Klartext)

Ich würde ggf. einmal zum Straßenverkehrsamt gehen und dies reklamieren.

ggf. vorher mal bei Iveco anrufen und um eine Bescheinigung der Schadstoffklasse bitten. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch vom TÜV kriegen (18,60€).

Die Damen und Herren auf den Straßenverkehrsämtern sind halt nicht immer sonderlich kooperativ, eigene Fehler gestehen sie auch äußerst ungerne ein.

Lass dich auf keinen Fall abwimmeln, die monieren immer der Schlüssel 0650 / 0610 wäre ein ausgelaufener Schlüssel und würde vom System abgewiesen (demonstrieren die auch gerne).
Mit Beharrlichkeit deinerseits und guten Willen seitens der Behörde geht das dann doch.

Die Umschlüsselung gilt dann auch, lt. Finanzamt, rückwirkend für das Jahr 2006.

viel Erfolg Heinz

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