Re: Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG

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geschrieben von herrhausk am Donnerstag, 18. Januar 2007 09:01 Uhr

Als Antwort auf : "Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG":

Huju :
Hallo zusammen
Kann mir jemand bitte sagen, was das bedeutet im Zusammenhang mit der Erhöhung der Womo-Steuer bedeutet?
Fahrzeug entspr. 93/59111 EWG sowie 91/542 EWG

Ausserdem ist bei mir im neuen KFZ-Schein, (jetzt heißt er ja irgendwas mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 )
unter 14.1 nichts ingetrgen. Nur ein Strich --.
Oder hatt da die Dame vom Landratsamt beim Umschreiben auf den neuen Schein nur etwas vergessen?
Ist das nun gut oder schlecht?

Es handelt sich dabei um einen Iveco Turbo-Daily mit 2,5 Liter Bj.94 und über 3,5t zulässigen Gesamtgewicht.

Vielen Dank für eure Antworten


Hallo Huju,

Das muß unter 14 93/59EWG III heißen!

Die zu vergebende Schlüsselnummer (zu 14.1) ist 0650

Es handelt sich dabei um eine ausgelaufene Schlüsselnummer.

Die Straßenverkehrsämter haben Probleme die Nummer zu vergeben (wird wohl von der Software verweigert).
Mit Beharrlichkeit deinerseits und etwas gutem Willen seitens der Behörde geht das aber doch.

Damit hast du Euro1 bzw. S1 erfüllt.

gruß Heinz

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