geschrieben von fortunalomberg am Freitag, 12. Januar 2007 09:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Deutsche Zulassung nach TÜV-Vollabnahme eine ausl. WoWa´":
Hallo
habe gestern eine halbe Stunde mit einem Ing. vom TÜV Rheinland gesprochen. Also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA ist nicht unbedingt nötig. Nur wenn die Zulassungsstelle das fordert, der Antrag geht dann auch direkt von der Zulassungsstelle aus. Ansonsten braucht man nur die Fahrzeugpapiere für alle technischen Daten (falls diese nicht vorhanden sind, wird der WoWa direkt von einem TüV Mitarbeiter vermessen. Die Gasprüfung ist auch nicht vorgeschrieben !!! Also es kommt wohl nur auf folgende Punkte an
1. Maße
2. Bremsen
3. Sicherheit
4. Reifen
5. Chassis
Mein WoWa ist ein Kip von 1985. Ich werde ihn wohl in 2 Wochen anmelden. Bis dahin habe ich Ausfuhrkennzeichen aus NL. Ach ja, die Ausfuhrbescheinigungen usw. sind noch ganz wichtig bei der Anmeldung. Sonst muss der WoWa nur TÜV haben, keine Gasprüfung etc.
Ich hoffe das hat Ihnen jetzt weiter geholfen
Grüsse
Patrick Lomberg
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