Ich hab die rechtliche Begründung gefunden !

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geschrieben von dm am Donnerstag, 26. Oktober 2006 09:10 Uhr

Als Antwort auf : "gasflasche während der fahrt angeschlossen ?":

Verkehrsblatt, amtlicher Teil, Heft 4 1996, Herausgeber Bundesministerium für Verkehr

Laut Gefahrgutverordnung Straße, Anwendungshinweise vom 5.Februar 1996, A13/26.00.70-20
finden die Gefahrgut-Beförderungs-Vorschriften keine Anwendung in Fahrzeugen zu Wohn- und Aufenthaltszwecken bei Ausrüstung gemäß DVGW 607, weil hier die Sicherheit durch andere technische Vorschriften ... gegeben ist.
(von mir inhaltlich auf den Womo-Teil gekürzte Fassung)

Leider liegt mir das Schreiben nur in Papierform vor. Wenn ihr aber die o.a. Quellenangabe googelt oder notfalls eurem RA überreicht sollte das reichen.



dm

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