Re: Neue Entscheidung i.S. SUV

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geschrieben von Klaus aus Iserlohn am Donnerstag, 14. September 2006 11:09 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Neue Entscheidung i.S. SUV":

Hi Robo,
ich glaube, hier siehst Du etwas falsch!

"Naja,sicher hat der BFH eine "Entscheidung" getroffen. Allerdings nicht für oder gegen den SUV-Fahrer, sondern nur für sich selbst, indem das Verfahren zurück ans Finanzgericht verwiesen wurde."
Der BFH hat zwar nicht konkret für oder gegen SUV´s entschieden. Er hat aber dem FG Köln klar gemacht, auf welcher Basis eine Entscheidung getroffen werden muß. Auf Grund der Vorgaben des BFH dürfte feststehen, dass alle pkw-mäßig genutzten SUV auch "als PKW beurteilt werden müssen. Wie es zu dieser Beurteilung kommt, steht auf einem anderen Blatt. Da es in der BRD nur 12 Finanzgerichte gibt, im Gegensatz zu den Amtsgerichten, kommt ihren Entscheidungen eine ganz andere Bedeutung zu, als diesen. Das BFH hat diese Entscheidung nicht, wie Du meinst, für sich getroffen. Die Entscheidung weist allen FG die Richtung und ist insofern für die gesamte BRD von Bedeutung.

"Der Fall ist also immer noch offen."
Damit hast Du Recht. Fraglich ist nur, weshalb der BFH in diesem Fall keine abschließende Entscheidung - Urteil - gefällt hat, obwohl dieses möglich gewesen wäre.

"Und ob eine (noch zu treffende) Entscheidung des Finanzgerichts über diesen einen konkreten Landrover auch auf andere SUVs oder gar WoMos anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln..."
Ich denke, dass das FG, basierend auf den Vorgaben des BFH, feststellen wird, wann ein SUV als PKW und wann nach Gewicht zu besteuern ist. Das ist dann auf alle SUV anwendbar. Von Womo´s ist im gesamten Text zwar keine Rede, aber Art. II, Abs. 1 Ziff. a der Entscheidung des BFH gibt für alle KFZ vor, wie sie beurteilt werden müssen. Auch Womo´s.

Klaus

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