Re: Was passiert bei Unfall ohne TECHNISCHE überladung?

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geschrieben von Gerhard (mit Eura) am Mittwoch, 6. September 2006 09:09 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Was passiert bei Unfall ohne TECHNISCHE überladung?":

Robo :
Eine Überladung eines WoMos ist aber nicht zwangsläufig eine grobe Fahrlässigkeit.
Ein Fahrzeughalter ist z.B. nicht verpflichtet, das tatsächliche Gewicht seines Fahrzeugs festzustellen, wenn er es "normal" belädt.
Er muss sich auch auf die Daten des Fahrzeugscheins=Herstellers verlassen können.

Hallo Ronald,

das ist nicht ganz richtig:

Ein Fahrzeugführer ist sehr wohl verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug nicht überladen ist. Wie er das macht, ob z.B. durch Aufaddieren der einzelnen Massen, oder durch Wiegen des voll beladenen Fahrzeugs, ist seine Sache. Es zählt im Zweifelsfalle nur das tatsächliche Gewicht im Moment der Kontrolle bzw. des Unfalls. Sonst nichts.

Wenn die Herstellerangaben nicht stimmen, dann kann der Fahrzeughalter evtl. juristisch gegen Händler/Hersteller vorgehen, aber das ist eine ganz andere Baustelle und entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, für ein ordnungsgemäß beladenes Fahrzeug zu sorgen.

Anderes Beispiel: Du darfst auch dann mit Deinem Auto fahren, wenn der Tacho kaputt ist. Du musst aber trotzdem die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Wie Du das ohne Tacho machst, ist Deine Sache. Aber wenn Du geblitzt wirst, dann hilft Dir die Ausrede "Kaputter Tacho" absolut nichts.

MfG
Gerhard

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