geschrieben von Robo am Mittwoch, 6. September 2006 01:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Was passiert bei Unfall ohne TECHNISCHE überladung?":
Hi,
zunächst mal ist eine Haftpflichtversicherung dazu da, Unfälle zu regulieren.
Wenn man einen Unfall verschuldet verursacht, liegt immer (mindestens) Fahrlässigkeit vor.
Sonst wäre kein Unfall passiert.
Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
"Normale" Fahrlässigkeit kann auch schon vorliegen, wenn jemand trotz Einhaltung der zulässigen Lasten mit einem voll beladenen (nicht überladenen) Fahrzeig genauso fährt, wie mit einem wenig beladenen Fahrzeug und einen Unfall verursacht, der mit einem wenig beladenen Fahrzeug nicht passiert wäre.
Ein voll beladenes Fahrzeug hat einen wesentlich längeren Bremsweg und ein anderes Fahrverhalten als ein leicht beladenes Fahrzeug.
Das sollte sowieso jeder Wohnmobilist ständig vor Augen haben.
Eine Überladung eines WoMos ist aber nicht zwangsläufig eine grobe Fahrlässigkeit.
Ein Fahrzeughalter ist z.B. nicht verpflichtet, das tatsächliche Gewicht seines Fahrzeugs festzustellen, wenn er es "normal" belädt.
Er muss sich auch auf die Daten des Fahrzeugscheins=Herstellers verlassen können.
Dass viele WoMos in der Praxis schon ab Werk kaum Zuladung haben, obwohl die Papiere etwas anders ausweisen, ist zwar bekannt, muss der Fahrzeughalter aber nicht für sein Fahrzeug unterstellen.
Wenn ein Fahrzeug also trotz Ablastung über eine (theoretisch) ausreichende Zuladung verfügt, ist bei normaler Beladung nicht von grober Fahrlässigkeit auszugehen, auch wenn das Fahrzeug dann tätsächlich überladen ist.
Ob nun grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist jedenfalls nicht von der prozentualen Überladung abhängig, sondern ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn jemand bewusst eine geringe Zuladung in Kauf nimmt, wenn er das Fahrzeug ablastet, um es etwa mit einem bestimmten Führerschein fahren zu können (wie in der Ausgangsfrage) oder um in den Vorteil bestimmter Verkehrsbestimmungen zu kommen (z.B. keine Beschränkung bei Geschwindigkeit und Überholen unter 3,5t).
Hier könnte bei Überladung evtl. schon Vorsatz unterstellt werden.
Wir alle wissen, dass wir uns mit unseren (<3,5t-)WoMos ständig im Grenzbereich bewegen, und jeder sollte sich eigentlich im Klaren sein, worauf er sich einlässt.
Dazu gehört entsprechendes Verkehrsverhalten ebenso, wie die Kenntnis des Bußgeldkataloges, um eventuelle Risiken besser abschätzen zu können...
Gruß Ronald
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
13.10 15:58:
Dringend Platine für Trumatic C 6000 gesucht
13.10 15:46:
Re: fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
13.10 10:10:
Re: Kaufberatung T4 Knaus Traveller
13.10 06:31:
Re: fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
12.10 13:12:
Re: Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
12.10 09:42:
Re: Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
10.10 21:25:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 20:43:
fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
10.10 17:05:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 15:26:
Zündproblem bei Trumatic C 6000 Heizung
09.10 21:23:
Re: Kaufberatung T4 Knaus Traveller
09.10 17:45:
Kaufberatung T4 Knaus Traveller
08.10 11:54:
Suche Gleichgesinnte für Reise mit dem Womo in den Süden
07.10 13:47:
Re: Electrolux Kühlschrank RM 2251 230 Volt