geschrieben von superhaase am Montag, 4. September 2006 14:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: im Wohnwagen leben":
Hi, Berny,
bei mir musste der Vermieter meiner Wohnung übrigens nicht unterschreiben - und bei Wohneigentum kann auch kein Vermieter unterschreiben. Steht das wirklich im Meldegesetz?
Der Knackpunkt ist, dass im Meldegesetz steht, dass jeder umschlossene Raum, der nicht ständig bewegt wird, als Wohnsitz angemeldet werden kann. (siehe Ausgangs-Posting)
Also kann man auch einen Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz als Wohnsitz anmelden. Der CP-Betreiber ist dann quasi Grundstücksvermieter, worauf Dein "Eigenheim" steht. Die Frage ist eben nur, ob die Gemeinde das mitmacht, oder ob sie sich querstellt und Du zur Durchsetzung klagen müsstest. Manche Gemeinden versuchen dann z.B. über Bauvorschriften etc. die Dauerstellplätze wegzubürokratisieren. Aus welchen Gründen auch immer.
Man muss sich halt einen CP in einer Gemeinde suchen, die das mitmacht, denn rumstreiten will man sich ja sicher nicht. Soweit ich mich erinnern kann, gibts das in Deutschland, hab da mal vor längerer Zeit einen Fernsehbericht drüber gesehen. Ähnlich ist es mit Wohnschiffen.
Also CPs abklappern und Fragen, Fragen, Fragen.
ciao,
sh
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