Re: im Wohnwagen leben

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geschrieben von Berny am Montag, 4. September 2006 13:09 Uhr

Als Antwort auf : "Re: im Wohnwagen leben":

Hi superhaase,

"Wieso soll der Campingplatzbetreiber ein "Wohnungsgeber" sein?"
Der Wohnungsgeber, also Vermieter, muss die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt unterschreiben, so steht's im Meldegesetz.

Da er aber==>>"Er vermietet Dir einen Stellplatz", vermietet er keine Wohnung.
Camping und Wohnung sind nun mal zweierlei.

"Wenn Du dann dort Deinen Wohnwagen jahrelang stehen läßt bzw. lassen darfst, ..."
Ja und? schliesslich hast Du ja dort einen Jahresplatz gemietet.

"...dann kannste Dich in der entsprechenden Gemeinde als Wohnsitz anmelden."
Nöö, eben nicht, denn ein Campingplatz ist und bleibt nun mal ein CAMPINGplatz:

" Ich glaub das gibts öfter."
Sicherlich gibt es das öfters, dass Leute da permanent "leben" bzw. sich aufhalten, jedoch dürften sie noch eine (offizielle)andere "Wohn"adresse haben.

"Ich würde da mal auf entprechenden CPs mit solchen Dauerstellplätzen nachfragen."
Richtig, das wäre kein Fehler!

" Da gibts "Wohnwagen", die sind mit Gartenzaun und Terrasse ausgestattet und sehen eigentlich eher wie kleine Einfamilienhäuser aus. Da muss man manchmal schon genau hinsehen, um noch den Wohnwagen unter dem ganzen Brimborium zu entdecken."
Auch zutreffend, wenn es vom Betreiber geduldet wird, und von der Gemeindeverwaltung nicht beanstandet...

"Einige von diesen Leuten wohnen da bestimmt auch dauerhaft. Die geben dann bestimmt gerne Auskunft, wie das so ist mit den Behörden.... hängt bestimmt auch von der jeweiligen Gemeinde ab, ob die das "duldet", oder ob sie solche Leute schikaniert und vertreiben will."
Du sagst es...

Gruss, Berny.

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