geschrieben von pegasus am Samstag, 2. September 2006 12:09 Uhr :
Hallo
Ich habe mal eine frage an euch und wer kann mir da weiter helfen.
Mein mann und ich sind auf die idde gekommen, im wohnwagen zu leben.
Wir könten uns das sehr gut vorstellen da wir auch so, gerne oft mit unsern Wohnwagen weg sind. Es gibt einfach nichts schöneres.
Jetzt habe ich schon oft gelesen das es wohl probleme bei der meldepflicht gäbe.
Aber nach § 11 MRRG, Allgemeine Meldepflicht:
(5) Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Worauf mus man dann alles Achten?
Gibt es hier jemand der das schon macht.
Wichtig ist dann doch das der Campingplatz ein erstwohnsitz hat und auch ein gansjahresplatz ist. Meistens sind das dann auch plätze die mobielheime haben.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Antworten:
Zurück zum Forum Vermischtes
Diese Seite weiterempfehlen
06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!
05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....
31.08 13:20:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil