Hi,
ich denke auch, dass in jedem Fall da etwas fürchterlich faul ist.
Jedoch hat die Peugeot-Werkstatt, in einem Punkt Recht:
Grundsätzlich hast Du nur mit dem Händler, wo Du das Fahrzeug gekauft hast, ein Vertrags-Verhältnis.
Nur er ist verpflichtet, Dir die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung zu geben.
Du weißt ja nicht, wo er das Basisfahrzeug gekauft hat.
Grundsätzlich hat er zwar seinerseits auch 2 Jahre Gewährleistung bei seinem Händler oder beim Hersteller, je nachdem, wo er das Basisfahrzeug bezogen hat, er ist jedoch verpflichtet, Dir gegenüber für die Durchsetzung dieser Ansprüche zu haften.
Das bedeutet z.B. auch, dass Du das Fahrzeug bei Mängeln nur bei ihm zur Nachbesserung abgeben musst, und er dann beim Vertragshändler für die Durchsetzung der Ansprüche zuständig ist.
In der Praxis läuft das zwar so ab, dass Du bei Mängeln, die das Basisfahrzeug betreffen, auch selbst in einer Peugeot-Vertragswerkstatt vorstellig werden kannst, diese jedoch Dir gegenüber nicht verpflichtet ist, die Mängel zu beheben.
Bei eindeutigen Mängeln, die nichts mit dem Ausbau zu tun haben, werden sie sich aber wohl kaum weigern, die Mängel zu beheben, da sie ja vom Hersteller Geld für die Garantiearbeiten bekommen, vorausgesetzt, der Hersteller erkennt die Mängel an.
In Deinem Fall ist es aber komplizierter:
Die Inneneinrichtung ist ja Teil der Zuladung, die der Hersteller der Basis (Peugeot) zusichert. Es obliegt also Deinem Burow-Händler, dafür zu sorgen, dass nicht bereits mit der Inneneinrichtung die Zuladung überschritten wird.
Ebenfalls muss der Burow-Händler für die zur Inneneinrichtung zusätzlich zugesicherte Zuladung gerade stehen.
Vielleicht hat ja Burow auch etwas am Fahrwerk modifiziert.
Du kannst zwar durch Wiegen ggfs. nachweisen, dass die Zuladung nicht überschritten ist, eigentlich muss das aber der Burow-Händler tun und dann seinerseits einen eventuellen Mangel Peugeot gegenüber geltend machen.
Dein Ansprechpartner ist in jedem Fall der Händler, wo Du das Fahrzeug gekauft hast.
Ich weiß nicht genau, wie das bei ausgebauten Kastenwagen/Bussen gehandhabt wird, es könnte allerdings sein, dass die im Fahrzeugschein angegebene Leermasse nicht die Inneneinrichtung berücksichtigt.
Lt. Burow-Webseite hat Dein Fahrzeug 3300 bzw. 3500kg GGW und über 700 bzw. 900kg Zuladung, mit 1400er bzw. 1800er Fahrwerk, das sagt natürlich nichts über die Verteilung der Achslast aus. Merkwürdig erscheint mir, dass bei allen drei angebotenen 3500er Varianten das Leergewicht immer gleich ist, obwohl es drei verschiedene Gesamtlängen gibt.
Und eine Menge der schweren Einbauteile scheint mir hinten platziert zu sein.
Hier ist etwas faul bei Burow.
Ich würde mit der Wiegekarte in jedem Fall zum Burow-Händler fahren, bzw. vorab um eine schriftliche Stellungnahme bitten und dann einen Termin vereinbaren.
Bitte halte uns auf dem Laufenden!
Gruß Ronald
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