geschrieben von Der Wppertaler am Dienstag, 4. April 2006 12:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Wildes Campen in Belgien":
| Hannesr : |
| (...) Die Regelung für Wohnmobile beruht auf der Tatsache, daß ein Autofahrer wenn er sich nicht mehr fahrtauglich fühlt nach der Strassenverkehrsordnung solange in seinem Fahrzeug auf Parkplätzen ohne ausdrückliches Verbot ruhen kann bis er wieder fahrtauglich ist. Das beinhaltet aber sicher nicht die Erlaubnis zum Aufbau eines Zeltes.(...) |
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